“Vermessgarantie” Garantiebedingungen
Einleitung
Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das beworbene Produkt ein Umtauschrecht von 14 Tagen ein.
Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit der erstmaligen erfolgreichen Zustellung der Ware aus dem Ursprungsauftrag. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist die Bundesrepublik Deutschland.
Die Garantie bezieht sich als Kulanzleistung ausschließlich auf die fehlerhafte Eingabe der Produktabmessungen durch den Kunden bei Abgabe der Bestellung.
Garantieleistungen
Sollte der Kunde während der Garantiezeit feststellen, dass er falsche Produktabmessungen bei Abgabe der Bestellung angegeben hat, so gewähren wir im Rahmen dieser Garantie die folgenden Leistungen:
– Der Kunde erhält bezogen auf seinen Ursprungsauftrag einmalig das ursprünglich bestellte Produkt (Materialart, Materialstärke) in vom Kunden neu anzugebenden Abmessungen bis maximal +/- 10mm. Bei Zuschnitten, die größer als das ursprüngliche Format sind behält sich NIPSILD Hamburg GmbH eine Nachberechnung des Mehraufwandes an Material vor. Bei kleineren Zuschnitten als das ursprüngliche Format erfolgt keine Erstattung der Differenz.
– Die NIPSILD Hamburg GmbH trägt die Kosten der erneuten Versendung der Ware an die im Ursprungsauftrag angegebene Adresse
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistung sind:
– Die schriftliche Mitteilung des Garantiebegehrens (postalisch oder per eMail) an die NIPSILD Hamburg GmbH
– Die Schriftliche Mitteilung der NIPSILD Hamburg GmbH an den Kunden, daß die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Garantie insoweit erfüllt sind, als daß die NIPSILD Hamburg GmbH sie prüfen kann.
– Die aus dem Ursprungsauftrag erhaltene Ware an die von der NIPSILD Hamburg GmbH benannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf eigenen Kosten und eigene Gefahr des Kunden.
Erklärung zum Garantiefall
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte immer zunächst an uns als Garantiegeber:
Ausschluß von der Garantie
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
– Normalen Verschleiß
– Unsachgemäßer Behandlung
– Veränderungen an der Ware (z.B. aber nicht ausschließlich Verklebungen, Bohrungen, Schnitte, Abtrennungen)
– Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden.
Diese Garantie umfasst ausschließlich Messfehler des Kunden an den Grundabmessungen (Länge x Breite) des Zuschnitts, sie umfasst ausdrücklich nicht Fehleingaben des Kunden bei Bohrungen, Kantungen, Schliffrichtungen, Aufdopplungen jeder Art, Entgratungen oder weiteren Optionen der Bearbeitung, welche der Kunde durch seine Bestellung beauftragt hat. Weiters ist diese Garantieleistung nicht für Produkte gültig, welche als Sonderanfertigung in der Bestellung gekennzeichnet sind.
Vertragsfortführung
Die Inanspruchnahme der Garantie begründet keinen erneuten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Garantiegeber. Vielmehr hat der ursprüngliche Vertrag weiter bestand.
Weiterbestand der gesetzlichen Verbraucherrechte
Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt.
Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt.
Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.